HU und AU
Fahrzeuge mit eigenem amtlichen Kennzeichen dürfen nur mit einer gültigen HU-Plakette am Straßenverkehr teilnehmen. Jeder Fahrzeughalter muss deshalb sein Auto in regelmäßigen, gesetzlich festgelegten Zeitabständen der Hauptuntersuchung (HU) inkl. Abgasuntersuchung (AU) unterziehen lassen. Je nach Fahrzeugart wird sie alle 12–24 Monate fällig.